Überstunden im Handel werden im Advent oft nicht bezahlt
Vor allem vor Weihnachten gibt es aufgrund der vielen Einkaufstage und Weihnachten sowie dem Kauf von Weihnachtsgeschenken im Handel viel zu tun. Für die Angestellten fallen hier Überstunden an, welche oft nicht ordnungsgemäss bezahlt werden. Dies wurde nun von der Arbeiterkammer in Kärnten kritisiert.
Die gesetzliche Regelung sieht hier zum Beispiel vor, dass die normale Arbeitszeit am 24ten Dezember um 14 Uhr endet und am 31ten Dezember um 17 Uhr. Weitere Überstunden müssen hier bezahlt werden.
Auch der 8te Dezember als Feiertag ist oft ein Problempunkt. Wenn jemand an diesem Tag nicht arbeite möchte bzw. sich weigert, kann dies kein Kündigungsgrund sein. Zusätzlich gibt es für Arbeit am 8ten Dezember einen Zeitausgleich (Ersatzfreizeit) die bis spätestens 31. März 2010 gewährt werden muss, so die AK.
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